Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Beherbergungsgewerbe
(Empfohlen vom Dt. Hotel- und Gaststättenverband, §§ 145-151, 631,675-676 BGB)
Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung der Ferienwohnung vom Gast bestellt
und vom Vermieter schriftlich bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die
mündliche Form bindend. Der Gast-Aufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach
gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist ferner
verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in
der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter
verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der
Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadenersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. abreist als
vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht
in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Als ersparte
Eigenkosten werden in der Regel in Ansatz gebracht:
5 % des Preises für eine Ferienwohnung (d.h. 95 % des vereinbarten Mietpreises sind auf jeden Fall an den
Vermieter zu entrichten, falls dieser die reservierte Ferienwohnung nicht mehr rechtzeitig adäquat vermieten
kann)
An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast
die reservierte Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die
Ferienwohnung bis 10:00 Uhr verlassen, um dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, sie für den
nachfolgenden Gast wieder herzurichten. Die in der Preistabelle ausgedruckten Preise gelten für die
Ferienwohnung pro Übernachtung bei einer ununterbrochenen Mietdauer von 7 Übernachtungen. Bei
kürzerer Aufenthaltsdauer kann ein Zuschlag erhoben werden. Bei der Ferienwohnung gilt der Preis für die
gesamte Wohnung bei Belegung der schriftlich bestätigten Personenanzahl. Letztlich maßgebend ist in jedem
Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis.
Für die Ferienwohnung „Kiebitznest“ gilt bei Bestellung der Ferienwohnung und nach erfolgter schriftlicher
Bestätigung folgendes: Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung wird eine Anzahlung von ca. 20% (siehe
Summe in Bestätigung) sofort fällig, die der Gast an den Vermieter unverzüglich zu überweisen hat. Die
Restsumme muss ebenfalls eine Woche vor Reiseantritt komplett an den Vermieter überwiesen werden.
Erfüllungsort ist Borkum, Gerichtsstand Norden
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Ferienwohnung
Kiebitznest
AGB